FAQ (Fragen und Antworten)

Fragen, Anregungen oder Probleme:

Gerne beantworten wir Ihre Fragen, freuen uns über Anregungen und sind bei Probleme für Sie da. Viele Fragen werden bereits in unserem FAQ beantwortet. Damit wir schnell den richtigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen finden, kontaktieren Sie uns bitte per Email oder über unser Kontaktformular. Wenn Sie bereits Kunde sind, teilen Sie uns bitte Ihre Kundennummer, andernfalls Ihre Kontaktdaten mit.

 

Wie ist die Passgenauigkeit der Bauteile?

Alle angebotenen Anbauteile unterliegen regelmäßigen Qualitätskontrollen um unserem hohen Qualitätsniveau gerecht zu werden und eine größte mögliche Passgenauigkeit zu gewährleisten. Da jedes Fahrzeug wie auch das angebotene Zubehör fertigungsbedingten Schwankungen unterliegt, kann es im Einzelfall dennoch zu Ungenauigkeiten kommen. Wenn wir unterstellen, das ein Original-Teil zu 100% passt, haben unsere Teile eine Passgenauigkeit von mindestens 98,5%. Neue Produkte werden von uns getestet und erst, wenn diese unsere Erwartungen erfüllen, werden sie in das Sortiment aufgenommen.

 

Wie ist die Qualität der Bauteile?

Um ein konstantes hohes Niveau aufrecht zu erhalten, setzen wir auf regelmäßige Qualitätskontrollen in allen Bereichen, von der Fertigung bis zur Auslieferung (an den Kunden).

Neue Bauteile werden durch Langzeittests unter realen Bedingungen auf Ihre Dauerhaltbarkeit untersucht.

 

Carbon-Teile:

Alle unsere Carbon-Teile werden ausschließlich mit 2x2 Köper-Gewebe (twill weave), per Hand laminiert und im Autoklav ausgehärtet. Hierbei sind die einzelnen Carbonfasern im 45° Winkel versetzt angeordnet, unverkennbar durch das diagonale Muster, welches durch die schrägverlaufende Linienform entsteht. Besonders Beanspruchte Bauteile werden zusätzlich mit GKF verstärkt, um ein positives Bruch- und Splitterverhalten sicherzustellen. Dies erfolgt im nicht sichtbaren Bereich.

 

Materialgutachten:

Das für unsere Carbon-Teile verwendete Material wurde durch den TÜV Rheinland mit standardisierten Prüfverfahren geprüft, um sicherzustellen, dass im Betrieb auch unter hoher Beanspruchung die Festigkeit des Materials gegeben ist, so wie im Schadensfall keine Gefahr durch splitternde Teile besteht.

Ein Materialgutachten ist die Grundlage für eine Eintragung per Einzelabnahme nach §19.2 bzw. §21 StVzO. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Eintragung erfolgt, unterliegt alleine dem jeweiligen Prüfer. Im Zweifel empfehlen vorab den Prüfer zu kontaktieren und ggf. mehrere Prüfstellen aufzusuchen.

 

Social Media:

Wir sind in den Sozialen Medien vertreten, bisher noch klein und unscheinbar. Über eine Verlinkung in Ihren Fotos würden wir uns sehr freuen.

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